LSG Sachsen-Anhalt Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat in einem Beschluss vom 08.11.2011 zum

Aktenzeichen L 10 KR 33/11 B ER zur grundsätzlichen Frage Stellung genommen, ob die Erhebung von Zusatzbeiträgen verschiedener Krankenkassen rechtlich überprüft werden kann. Das Landessozialgericht grenzt sich hier von anderen Urteilen insofern deutlich ab, indem es die Auffassung vertritt, dass die Festsetzung eines Zusatzbeitrages sowohl dem Grunde nach als auch der Höhe nach gerichtlich überprüfbar ist. Die verschiedentlich von den Krankenkassen vertretene Rechtsauffassung, dass die Krankenversicherung lediglich im Rahmen ihrer Selbstverwaltung überprüfbar ist, wird in dieser Entscheidung ausdrücklich nicht geteilt.

 

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