(09.09.2015)

L ä n g e r e   B e r a t u n g s z e i t e n   u n d   E n d e   v o m   A u f n a h m e s t o p p   !!!!!

Es ist uns gelungen, die Beratungszeiten um mehr als 40 % auszuweiten. Wir werden ab dem 14.09.2015 montags von 14.15 bis 17.00 Uhr und donnerstags von 14.15 bis 16.30 Uhr beraten. Aufgrund  der  Verlängerung  der  Beratungszeiten  haben  wir  uns entschlossen,  den  Aufnahmestopp wieder aufzuheben. Wir freuen uns sehr, nunmehr Ratsuchende nicht mehr abweisen zu müssen

(22. März 2016)

Sozialberatung Ruhr hat über 7.000 Beratungen in den letzten 10 Jahren durchgeführt. Untenstehend veröffentlichen wir eine Übersicht über die von uns durchgeführten Beratungen im Zeitraum 2006 bis Stand 21.03.2016. Offenkundig gibt es einen großen Bedarf an solchen Beratungsleistungen.

(19.04.2016)

 

10 Jahre Sozialberatung Ruhr


Über 7.000 Beratungen in den 10 Jahren

 


Am 27.04.2006 wurde die Sozialberatung Bochum gegründet. Im Oktober 2008 wurde sie in Sozialberatung Ruhr umbenannt.


Mittlerweile hat die Sozialberatung Ruhr über 7.000 Beratungen für ihre Mitglieder durchgeführt.


Hintergrund für die Gründung des Vereins war, dass den Gründungsmitgliedern aufgefallen war, dass in erheblichem Umfang fehlerhafte Bescheide durch die damalige ARGE Bochum erlassen wurden.


An dieser Fehlerhaftigkeit hat sich nach unserer Auffassung nicht viel geändert. Wie den Geschäftsberichten 2014 und 2015 zu entnehmen ist, waren ca. 60 % aller von uns eingelegten Rechtsmittel erfolgreich.


Haupttätigkeitsfeld des Vereins ist die Beratung von Personen, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen. Dieses Gesetz ist zwei Mal vom Bundesverfassungsgericht korrigiert worden und darüber hinaus weit über 60 Mal einfach gesetzlich geändert worden.


Durch die hohe Fehlerhäufigkeit sowie die dauernden Veränderungen im Gesetz werden die betroffenen  Personen  verunsichert  und  wissen  im  Ergebnis  nicht  mehr,  wie  sie  sich  verhalten  sollen/müssen.


Diese Verunsicherung ist keineswegs irrational, sondern beginnt bereits mit der Antragstellung, wo in einem Umfang Daten erhoben werden, die nicht wirklich notwendig sind, obwohl sich aus der gesetzlichen Ausgangslage ergibt, dass Daten möglichst sparsam erhoben werden sollen.


An sich muss die Behörde den Antragstellern beim Ausfüllen dieser Bögen Hilfestellung leisten. Dies geschieht nicht oder nur äußerst unvollständig.


Kommt dann schließlich der Bescheid, stellt man fest, dass dieser häufig falsch ist, da entweder Sachverhalte nicht berücksichtigt bzw. fehlerhaft bewertet wurden oder aber der Bescheid Rechtsirrtümer aufweist. Flankiert wird dieses Vorgehen der Behörde aus Sicht unserer Mitglieder mit Einbestellungen ins Amt, ohne dass für die Betroffenen erkennbar ist, was hier eigentlich erörtert werden soll und wie dies die Person auf der Suche nach einem Arbeitsplatz voranbringen soll.


Von unseren Mitgliedern wird der Grundsatz "Fordern und Fördern" häufig als schikanierend empfunden.


Aufgrund dieser Ausgangslage steigt die Mitgliederzahl in unserem Verein an. Mittlerweile liegt diese bei ungefähr 1.400 Mitgliedern mit von Jahr zu Jahr steigender Tendenz.


Wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt, ist es auf der einen Seite gut, dass es solche Beratungsstellen gibt und eine Schande für die Verwaltung und die Politik, dass so etwas notwendig ist.


24.04.2016

 

 

V.i.S.d.P.: Anton Hillebrand, Erbhof 4, 44791 Bochum

(18.11.2013)

Zweiter Vorsitzender der Sozialberatung Ruhr e. V. erhält den Ehrenpreis der Stadt Dortmund

Ahmad Aweimer, zweiter Vorsitzender der Sozialberatung Ruhr e. V., erhielt am Donnerstag, den 14.11.2013, den Ehrenpreis der Stadt Dortmund für seine Bemühungen um Integration und den interreligiösen Dialog.

 
Nähere Informationen finden Sie unter:
 

http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/nachricht.jsp?nid=274435

 

und

 

http://www.zentralrat.de/23039.php