Integration

(18.04.2016)

 

Einladung zur Veranstaltung:

 

 

 

 

Flüchtlinge

 

Was sagen die Weltreligionen zum Thema "Flüchtlinge"?
Was wollen die Flüchtlinge selbst?

 

 

 

Nach Angaben der UN sind aktuell über 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Sie fliehen vor Kriegen, Diktaturen, Umweltkatastrophen und wirtschaftlicher Not. Ein Teil dieser Menschen ist auch zu uns nach Deutschland - und hier auch Bochum - gekommen.

 

Vielen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt stellt sich insofern die Frage, wie mit den Flüchtlingen umzugehen ist.

 

Antworten hierauf geben die drei großen Weltreligionen: Judentum, Christentum und Islam. Welche Antworten dies sind, erläutern uns:

 

Herr Ahmed Aweimer, Khaled-Gemeinde Bochum
Herr Thomas Köster, Katholische Kirche
Herr Dr. Michael Rosenkranz, Jüdische Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen.

 

Die Referenten werden erläutern, welche Vorstellungen Thora, Bibel und Koran im Hinblick auf das Thema Flüchtlinge und den Umgang mit diesen Menschen haben.

 

Die Veranstaltung findet am 27. April 2016 um 19.00 Uhr beim Islamischen Kulturverein Bochum e. V., Querenburger Straße 65, 44789 Bochum (Khaled-Gemeinde), statt.

 

Um nicht nur über Flüchtlinge zu reden, sondern auch eine Vorstellung davon zu bekommen, was Flüchtlinge sich wünschen, haben wir zwei Personen gebeten, uns zu erläutern, mit welchen Vorstellungen die Menschen aus Syrien, dem Irak usw. zu uns gekommen sind und wie ihre weitere Lebensplanung aussieht. Zu diesem Thema referieren:

 

Frau Gülşen Arslan
Herr Andreas Küke.

 

 

V.i.S.d.P.: Anton Hillebrand, Erbhof 4, 44791 Bochum

 

 

(18.11.2013)

Zweiter Vorsitzender der Sozialberatung Ruhr e. V. erhält den Ehrenpreis der Stadt Dortmund

Ahmad Aweimer, zweiter Vorsitzender der Sozialberatung Ruhr e. V., erhielt am Donnerstag, den 14.11.2013, den Ehrenpreis der Stadt Dortmund für seine Bemühungen um Integration und den interreligiösen Dialog.

 
Nähere Informationen finden Sie unter:
 

http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/nachricht.jsp?nid=274435

 

und

 

http://www.zentralrat.de/23039.php

Ein besonders Anliegen der Sozialberatung Ruhr e. V. ist zum Einen die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die bestehende Gesellschaft und darüber hinaus die Integration von Personen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen zurück in die Arbeitswelt.

 

1. Integration von Personen mit Migrationshintergrund

 

Grundsätzlich versteht man in der Soziologie unter Integration die Hereinnahme von Personen in eine bestehende Wertegemeinschaft, die dieser zunächst einmal nicht angehören. Integration hebt also die vorhandene Exklusion bzw. Separation auf und nimmt die vorher ausgeschlossenen Personen in ihre Mitte auf. Dies bedeutet nicht, dass die aufgenommenen Personen, also z. B. die Personen mit Migrationshintergrund, sich in der bestehenden Gesellschaft auflösen sondern die Gesellschaft wird um einen Teilaspekt, also eine bestimmte kulturelle Variante, erweitert.

Sowohl die aufnehmende Gruppe als auch die aufgenommene Gruppe behalten ihre grundsätzlichen Wertvorstellungen bei, schließen einander jedoch nicht mehr aus.

Löst die aufgenommene Gruppe sich auf Grund einer Wandlung ihrer Wertevorstellung auf, spricht man im Übrigen von Inklusion.

Etwas mehr als 25 % der Mitglieder der Sozialberatung Ruhr e. V. haben einen Migrationshintergrund. Die genauen Zahlen sind den Rechenschaftsberichten zu entnehmen.

Wenn sich diese Personen an uns wenden und Mitglied bei uns werden, haben sie im Regelfall erhebliche Probleme mit dem Arbeitsamt bzw. mit dem Jobcenter. Hier gibt es naturgemäß Parallelen zu den Problemen, die Menschen haben, die hier in Deutschland geboren sind. Eine Besonderheit allerdings sind zum Teil die Sprachbarrieren und andererseits die aus ihren Heimatländern stammenden Vorstellungen von Staat und Behörden.

In etlichen Herkunftsländern dieser Personen herrschen patriarchalische Staatsstrukturen, die in einem fein abgestuften Hierarchiesystem über Macht verfügen. Hiergegen sich zur Wehr zu setzen ist für den Einzelnen häufig schwierig bis völlig unmöglich und er bedarf der Hilfe seiner Familie oder aber er muss Staatsbedienstete bestechen. In den Heimatländern wird der Staat vielfach nicht als System begriffen, sondern als individuelle Attacke des jeweiligen Staatsbediensteten gegen die Person. Diese Grundhaltung wird auch auf Deutschland übertragen, sodass beim Jobcenter Herr X oder Frau Y die Leistungen verweigern und dies im Regelfall aus reiner Bösartigkeit. Die Reaktion auf dieses Verhalten der Behördenmitarbeiter stammt dann häufig ebenfalls aus den Heimatländern, nämlich rituelle Unterwerfung und Anerkennung der Allmacht des jeweiligen Sachbearbeiters. Unsere Aufgabe besteht hier dann darin, den Menschen klarzumachen, dass die rituelle Unterwerfung unter die Allmacht des Staates sinnlos ist und Widerstand gegen das Verwaltungshandeln innerhalb des Systems sinnvoll und möglich ist.

Sollte der dann zu fertigende Widerspruch bzw. die Klage erfolgreich sein, mag dies durchaus zu Aha-Effekten führen. Häufig wecken diese Erfolgserlebnisse auch eine Neugierde auf dieses System, sodass eine Auseinandersetzung mit dem neuen Land gefördert wird.

 

2. Integration in den Arbeitsmarkt

 

Die Arbeitslosigkeit wird von den meisten Personen zunächst einmal als individuelles Scheitern im Erwerbsleben verstanden. Ein solches individuelles Scheitern gibt es, z. B. bei erheblichem Fehlverhalten der Arbeitnehmer und der sich dann ergebenden fristlosen Kündigung. Im allgemeinen jedoch verlieren Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz aus Gründen, die sie nicht beeinflussen können. Große und manchmal auch größte Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt haben Betriebsverlegungen, Konkurse und ähnliches. Viele Arbeitslose geben sich auch in einem solchen Fall selber die Schuld für ihre Arbeitslosigkeit. Die sich daraus ergebende Mut- und Hoffnungslosigkeit muss aufgefangen werden und es muss auf jeden Fall verhindert werden, dass die betroffenen Personen sich für unfähig halten, einer normalen Arbeitstätigkeit nachzugehen.

Die Personen, die zu uns kommen, haben Probleme mit dem Arbeitsamt bzw. den Jobcentern. Diese fangen die Hilfesuchenden nicht auf, um sozusagen ihnen die Mutlosigkeit und die Hoffnungslosigkeit zu nehmen, sondern verschärfen durch ihr Verwaltungshandeln diese emotionale Situation im Regelfall noch.

Unsere Aufgabe besteht neben der Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche unserer Mitglieder eben auch darin, durch praktisches Verhalten deutlich zu machen, dass ihre Arbeitslosigkeit kein individuelles Fehlverhalten darstellt und es darüber hinaus sinnvoll ist, sich gegen fehlerhafte Bescheide zur Wehr zu setzen. Insbesondere geht es darum, den Personen wieder eine Handlungsperspektive aufzuzeigen und insofern dazu beizutragen, dass depressive Tendenzen sich nicht noch verstärken. Nur gesunde Menschen lassen sich in den Arbeitsprozess wieder integrieren.

Viele Erwerbslose empfinden ihren Gang zu den jeweiligen Jobcentern als die Wiedereinführung einer quasi Leibeigenschaft ("Ich darf nicht umziehen" hat das Jobcenter gesagt.) Hier ist aufklärerisch darauf hinzuwirken, dass die Personen vorübergehend als Erwerbspersonen gescheitert sind, als Staatsbürger jedoch noch alle Rechte genießen. Das Recht auf Freizügigkeit wird durch den Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII nicht eingeschränkt.

Ziel unserer Tätigkeit hierbei ist, den Menschen ihre Würde und ihre Fähigkeit zur Selbstorganisation zu erhalten.