Schwere Klatsche für Sozialminister Schneider

 

Das Bundessozialgericht hat mit Datum 16.05.2012 zum Aktenzeichen B 4 AS 109/11 R entschieden, dass in Nordrhein-Westfalen bei alleinstehenden Hartz IV-Empfängern von einer Wohnungsgröße von 50 qm auszugehen ist.

 

Sozialminister Schneider (früher IG Metall) hat noch mit Schreiben vom 26.09.2011 an den Präsidenten des Landtags NRW mitgeteilt, dass in NRW von 45 qm auszugehen ist obwohl ihm das Urteil der Vorinstanz (LSG NRW L 19 AS 2202/10) bekannt war, das ebenfalls von 50 qm ausgegangen ist. In Zukunft werden die Jobcenter bei einer Person von 50 qm, bei zwei Personen von 65 qm, bei drei Personen von 80 qm usw. auszugehen haben.

 

Das BSG hat in der oben erwähnten Entscheidung allerdings darauf hingewiesen, dass die Gemeinden zunächst einmal schlüssige Konzepte zur Ermittlung des gerade noch angemessenen Quadratmeterpreises vorlegen müssen. Dann – und nur dann – ist als Multiplikator die jeweilige Größe anzusetzen.

 

Dieses schlüssige Konzept gibt es jedoch in den Kommunen, in denen wir tätig sind, nicht und insofern ist bei einer alleinstehenden Person von aktuell € 363,00 auszugehen.

 

16.05.2012

 

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