Dortmunder Stadtwerke zahlen Gaskunden Geld zurück
Bochum macht 10 Mio. € Extragewinn
Die  DEW21,  das  sind  die  Dortmunder  Stadtwerke,  liefern  an  ihre  Kunden  Gas,  Wasser  und
Strom.  Hinsichtlich  der  Gaslieferung  erstattet  die  DEW21  nun  ihren  Kunden  pro  verbrauchter
kWh Gas in den nächsten zwei Jahren 0,339 Cent brutto zurück. Hintergrund für diese Aktion
sind zwei Urteile des Bundesgerichtshofs vom 15.07.2009 zum Az. VIII ZR 225/07 und VIII ZR
56/08.
In  den  beiden  Entscheidungen  hatte  der  Bundesgerichtshof  entschieden,  dass  bei
Sonderverträgen nicht die allgemeinen gesetzlichen Regelungen für die Gaslieferungsverträge
gelten,  sondern  alle  Fragen  der  Gaslieferung  im  Vertrag  selbst  geregelt  sein  müssen.  Dies
bezieht sich insbesondere auf die Frage ob und wann und wie der Gasversorger den Gaspreis
anheben darf oder senken muss. Diese vertraglichen Regelungen waren dadurch erfolgt, dass
die  DEW21  auf  ihr  Kleingedrucktes,  d.  h.  die  allgemeinen  Lieferbedingungen,  verwiesen  hat.
Diese unterliegen jedoch der strengen inhaltlichen Kontrolle der §§ 305 ff. BGB. Hierbei ist der
BGH  zu  dem  Ergebnis gekommen,  dass  Preiserhöhungsklauseln  nichtig  sind,  in  denen  steht,
der Versorgen „darf“ den Preis anpassen.
Hierbei wird offengelassen, ob die Anpassung auch nach unten erfolgen kann bzw. nicht ohne
Verzögerung erfolgen muss. Eine solche vertragliche Regelung ließe auch eine zeitlich versetzte
Preissenkung  zu,  wodurch  die  Kunden  benachteiligt  werden  und  die  Vertragsklausel  daher
nichtig ist. Die Gaspreiserstattung bezieht sich auf Tarife „spezial“ (Verbrauchspreis je kWh 4,25
Cent ohne MwSt) und „online“ (Verbrauchspreis je kWh 4,85 Cent ohne MwSt).
Es ist also festzuhalten, dass auf der einen Seite die DEW21 Gaskosten erstattet obwohl sie in
erheblichen  Umfang  preisgünstiger  ist  als  die  analogen  Tarife  bei  den  Stadtwerken  Bochum
GmbH, die zwischen 6,56 Cent pro kWh und 5,03 Cent pro kWh (bis 11.549 kWh/Jahr) liegen.
Der  zweite  Tarif  der  Stadtwerke  Bochum  (StadtwerkePlus  Gas)  liegt  zwischen  6,56  Cent  und
5,03 Cent (bis 11.549 kWh/Jahr).
Die  DEW21  ist  damit  nicht  nur  erheblich  preisgünstiger  als  die  Stadtwerke  Bochum  GmbH,
sondern sie erstattet aufgrund des Fehlers, den sie gemacht hat, mehr oder weniger freiwillig
überzahlte Beträge zurück.Es kann nur angeraten werden, dass die Verbraucher, die ihr Gas von den Stadtwerken Bochum
beziehen, ebenfalls prüfen, ob hier nicht Erstattungsansprüche vorliegen. Dies gilt insbesondere
für  Leistungsempfänger  nach  dem  SGB  II  und  SGB  XII,  die  über  eine  einzelvertragliche
Regelung das Gas von den Stadtwerken Bochum beziehen. Zwar wird den Leistungsbeziehern
nur  ein  Teil  dieser  Rückzahlung  im  Hinblick  auf  die Warmwasserkosten  zustehen,  gleichwohl
sollte jede Möglichkeit zur Kostensenkung genutzt werden. Alternativ dazu kann man natürlich
auch den Anbieter wechseln, was möglicherweise die leichtere Form der Kostensenkung ist.
11.07.2010

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