PRESSEMITTEILUNG
Bundesminister Scholz nimmt armen Kindern 30 Euro weg
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales § 6 der Arbeitslosengeld II-Verordnung verändert. Gem. der bisherigen ALG II-
V war nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bei dem Einkommen minderjähriger Personen eine Versi-
cherungspauschale in Höhe von 30 Euro abzusetzen. Dies galt für Kinder, die aufgrund
von Unterhaltsleistungen oder aus sonstigen Quellen soviel Einkommen hatten, dass ein
Bedarf  nach  Sozialgeld  nicht  vorlag.  Diese  30  Euro  wurden  pauschal  gewährt,  unab-
hängig davon, ob eine Versicherung vorlag oder nicht.
Nach der Neufassung werden diese 30 Euro nicht mehr gewährt, es sei denn, ein ent-
sprechender Nachweis für eine Versicherung könnte geführt werden. Im Ergebnis führt
dies dazu, dass arme Kinder schlicht und einfach 30 Euro im Monat weniger haben.
Dazu der Geschäftsführer der Sozialberatung Ruhr e. V., Anton Hillebrand: „Es ist eine
pure Unverschämtheit, wenn das Sozialministerium  armen  Kindern  noch 30 Euro mo-
natlich wegnimmt, obwohl das Bundessozialgericht die Regelsätze für Kinder im SGB II
als fehlerhaft ermittelt angesehen hat und infolge dessen dies dem Bundesverfassungs-
gericht  vorgelegt  hat.  Der möglicherweise  baldige  Ex-Minister  Olaf  Scholz  scheint  der
Meinung zu sein, er müsse armen Kindern noch einen letzten Abschiedsgruss angedei-
hen lassen.“
Nach Auffassung der Sozialberatung Ruhr e. V. ist der Gesetzgeber aufgerufen, die alte
ALG II-V, die ab dem 01.01.2005 galt, wieder einzuführen, da die jetzige mit dem Ge-
setzestext des § 13 SGB II nicht in Deckung zu bringen ist.
16.08.2009

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