Mehr als 1 Million Sanktionen bei Hartz IV
- aber welche sind gerichtsfest?
 
Wer in diesen Tagen die Medien aufmerksam verfolgt, findet u. a. die Mitteilung, dass die Jobcenter in Deutschland mehr als 1 Million Sanktionen verhängt haben. Diese Zahl wollen wir weder bestätigen noch bestreiten.
 
Auch bei uns in der alltäglichen Beratungspraxis finden sich Mitglieder ein, die von Sanktionen betroffen sind. In schönster Regelmäßigkeit stellt sich bei Überprüfung heraus, dass die seitens des Jobcenters vorgetragene Begründung für die Sanktion nicht oder so nicht zutreffend ist. Da wird den Mitgliedern zur Last gelegt, sie hätten Meldetermine versäumt. Auf Nachfrage erhält man dann von den Mitgliedern die Antwort: "Ich war doch bei einem Vorstellungsgespräch" oder" Ich hatte einen Arzttermin und habe diesen dem Jobcenter auch mitgeteilt" oder die Einladung kam nach dem Meldetermin.
 
Was zunächst einmal wie eine Schutzbehauptung klingt, stellt sich im Regelfall als zutreffend dar. Fernmündliche Mitteilungen an das Jobcenter, dass man terminlich verhindert ist, werden nicht in die Akte eingetragen oder ggs. weitergegeben, da sich um einen Arbeitslosen drei oder vier Sachbearbeiter kümmern und getrennt voneinander agieren.
 
Bei  den  uns  zur  Kenntnis  gebrachten  Sanktionen  hielt  der  gerichtlichen Überprüfung  nur  ein mikroskopisch kleiner Teil stand. Die anderen Sanktionen wurden entweder im Widerspruchsverfahren oder durch das Gericht aufgehoben. Insofern ist nicht nur zu fragen, wie viele Sanktionen insgesamt verhängt worden sind, sondern vielmehr wie  viele Sanktionen einer Überprüfung standhalten.
 
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20.11.2012
 
Sozialberatung Ruhr e. V.
Am Bergbaumuseum 37