PRESSEMITTEILUNG
 
 
Stadt Herne: Sozialausschuss berät über Sanktionsstopp
 
 
 
Am  16.09.2015  trat  der  Sozialausschuss  der  Stadt  Herne  zusammen.  Einer  der  Tagesordnungspunkte war unter der Antragsnummer 2015/0574 der Antrag einer "Oppositionskoalition" von  Grünen,  Linken,  Piraten  und  Alternativer  Liste  unter  Bezugnahme  auf  einen  Vorlagenbeschluss des Sozialgerichts Gotha, folgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
 
1.  Das  Jobcenter  Herne  wird  aufgefordert,  bis  zur  Entscheidung  des  Bundesverfassungsgerichts  und  in  Anbetracht  der  derzeitigen,  nicht  gegebenen  Verfassungsmäßigkeit  alle aktuellen Sanktionen auszusetzen.
 
2.  Das  Jobcenter  Herne  wird  aufgefordert,  bis  zur  Entscheidung  des  Bundesverfassungsgerichts keine neuen Sanktionen zu verhängen.
 
3.  Den Vertretern der Stadt Herne in der Trägerversammlung des Jobcenters Herne wird die Weisung  erteilt,  alle  vorhandenen  Ermessensspielräume  zur  Umsetzung  von  1.  und  2.  zu nutzen  und  gleichzeitig  dafür  Sorge  zu  tragen,  dass  die  frei  werdenden  Kapazitäten  zur Verstärkung der Vermittlung eingesetzt werden.
 
In  der  Begründung  wird  auf  den  Vorlagebeschluss  der  15.  Kammer  des  Sozialgerichts Gotha (Az. S 15 AS 5157/14) Bezug genommen.
 
Das Sozialgericht Gotha hat dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt, ob die Sanktionen z. B. wegen Meldeverstößen etc. verfassungsgemäß sind.
 
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegt noch nicht vor. Es wird aber in jedem Fall eine Entscheidung geben, da das Bundesverfassungsgericht diese Vorlage nicht als unzulässig zurückweisen kann, sondern in der Sache selber entscheiden muss.
 
Es würde auch anderen Gemeinden gut anstehen, wenn sie ihre Ermessensspielräume in der Form nutzen würden, dass sie keinerlei Sanktionen mehr verhängen bzw. ihre Ermessenspielräume  so  nutzen  würden,  dass  möglichst  wenige  Sanktionen  verhängt  werden.  Die  in  vielen Gemeinden zu beobachtenden, regelrecht grobmotorischen Vorgehensweisen bei Verhängung von  Sanktionen  sind  weder  produktiv  noch  in  sonstiger  Weise  förderlich.  Darüber  hinaus,  so jedenfalls  unsere  Erfahrung,  sind  die  Sanktionen  meistens  auch rechtswidrig,  sodass  hier  ein immenser Arbeitsaufwand betrieben wird, um zum Schluss ein Ergebnis zu erzielen, das weder für die Verwaltung noch für die Betroffenen noch für die Gesamtgesellschaft positiv ist. 
 
 
 
Ansprechpartner für Rückfragen:
 
Anton Hillebrand, Telefon 0176 90792578
 
 
23.09.2015
 
Sozialberatung Ruhr e. V.
Am Bergbaumuseum 37
44791 Bochum

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