PRESSEMITTEILUNG
 
 
Mehr Geld für Hartz IV-Bezieher – Wirklich?
 
 
Die Leistungen für Hartz IV-Bezieher werden bei Alleinstehenden von € 409 auf € 416
ab dem 01.01.2018 erhöht.
 
Eine  solche Erhöhung  entspricht  auch nicht  im  Ansatz  den  realen  Preisentwicklungen
und führt im Ergebnis dazu, dass die Leistungsbezieher real weniger Kaufkraft zur Ver-
fügung haben. Die Erhöhung um € 7,00 entspricht 1,7 %. Nach Angaben des Statisti-
schen  Bundesamtes  erhöhten  sich  jedoch  die  Nahrungsmittelpreise  im  Zeitraum 

September 2016 bis September 2017 um 4,1 % und die allgemeine Teuerungsrate ebenfalls für September 2016 bis September 2017 betrug 1,9 %.
 
Die Erhöhung der Nettolöhne lag ebenfalls in diesem Bereich, sodass es gar nicht nach-
vollziehbar ist, wie die Bundesregierung auf einen Wert von 1,7 % kommt. "Eine Erhö-
hung um 1,7 % ab dem 01.01.2018 entspricht nicht der realen Kaufkraftentwicklung so-
wie der realen Entwicklung des Nettoeinkommens. Die Leistungsbezieher werden immer
ärmer und können sich weniger leisten. Dies ist politisch nicht länger hinnehmbar", so
Anton Hillebrand, Erster Vorsitzender der Sozialberatung Ruhr e. V. "Die vom Bundes-
verfassungsgericht geforderte Kompensation durch andere Punkte aus dem Leistungs-
katalog des Regelsatzes ist nur dann möglich, wenn diese über den real erforderlichen
Werten liegen. Dies ist nicht mehr der Fall, da die dort enthaltenen Einzelbeträge schon
lange nicht mehr die Realkosten abdecken. Besonders deutlich wird dies bei den Strom-
kosten, wo die Stromsperren deutlich ansteigen, und z. B. im Bereich des Verkehrs, da
der im Regelsatz enthaltene Betrag nicht ausreicht, um z. B. eine Monatsfahrkarte des
ÖPNV zu finanzieren. Die Politik ist aufgefordert, hier die Anpassung schneller und vor
allen Dingen auch korrekt vorzunehmen."

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