PRESSEMITTEILUNG
 
 
Schwarz-gelbe NRW-Regierung wollte die Zuschüsse zum Sozialticket
streichen
 
 
Wie den Medien zu entnehmen war, wollte die aktuelle schwarz-gelbe NRW-Landesre-
gierung die in der Vergangenheit gezahlten Zuschüsse zur Finanzierung eines sog. So-
zialtickets streichen. Zur Begründung wurde laut diverser Medien vorgetragen, dass das
Geld an anderer Stelle benötigt würde.
 
Nachvollziehbar ist in jedem Fall, dass ein Zuschuss durch Kommunen oder das Land
zu den Kosten des Verkehrs grundsätzlich keine gute Idee ist. Richtig wäre es, den Be-
trag im Regelsatz (§ 5 Abs. 1 Abt. 7 RBEG aktuell € 32,90) entsprechend zu erhöhen.
Hierbei  ist  von  einem  Betrag  auszugehen,  der  es  typischerweise  den  Betroffenen  er-
laubt, sich eine Monatskarte des örtlichen ÖPNV zu kaufen. Dies ist jedoch nicht eine
Aufgabe der Kommunen oder der Bundesländer, sondern des Bundes und der entspre-
chende Betrag gehört in den Regelsatz hinein. Sucht man nach kommunalen Lösungen
(Zuschüsse) oder nach Zuschüssen des Landes, wird in besser gestellten Bundeslän-
dern und Kommunen ein entsprechender Zuschuss gewährt, in den Gebieten mit klam-
men Kassen wird ein solcher Zuschuss nicht gewährt und insofern erhielten wir einen
Flickenteppich an Regelungen, die sich mit dem Grundcharakter als Bundesgesetz nicht
vereinbaren lassen.
 
"Die Kosten der Mobilität sind grundsätzlich in den Regelsatz einzupflegen und das in
einer Höhe, die realistisch ist. Hierbei muss es völlig gleichgültig sein, ob der Leistungs-
bezieher zu Fuß geht, mit dem Fahrrad fährt oder den ÖPNV nutzt. Grundsätzlich müs-
sen die Kosten in realistischer Höhe angesetzt werden" so Anton Hillebrand, Erster Vor-
sitzender  der  Sozialberatung  Ruhr  e.  V.  Die  Art  und  Weise,  wie  die  schwarz-gelbe
NRW-Regierung mit dieser Sache umgegangen ist, ist allerdings äußerst bedenklich. Es
hat den Beigeschmack von "Wer hat, dem wird gegeben, wer nichts hat, kann sehen,
wo er bleibt." Wer so ungeschickt vorgeht, darf sich nicht wundern, wenn immer mehr
Leute sich von diesem Staat abwenden und ihm die rote Karte zeigen.
 
 
Ansprechpartner für Rückfragen:
Anton Hillebrand, Telefon 0176 90792578
 
05.12.2017
 
Sozialberatung Ruhr e. V.
Am Bergbaumuseum 37
44791 Bochum

 

 


 
Es gilt die beim Vereinsregistergericht Bochum hinterlegte Satzung in Verbindung mit der Beitragsordnung.

(zurück)