(17.01.2018)

Rentenverbesserung für Wenigverdiener – aber wie?
 
Nach Abschluss der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD war den Me-
dien zu entnehmen, dass es auch Verbesserungen im Bereich der Rentenleistungen für
Menschen geben soll, die in ihrem gesamten Erwerbsleben relativ wenig Geld verdient
haben,  aber  diese  Erwerbstätigkeit  sehr  lange  ausgeübt  haben,  nämlich  mehr  als  35
Jahre, oder aber Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben.
 
Berichtet wurde, dass dann die Rente mindestens 10 % über der ortsüblichen Grundsi-
cherung liegen soll.
 
Wenn  die  Rente  mindestens  10  %  über  der  ortsüblichen  Grundsicherung  liegen  soll,
muss natürlich zunächst einmal die ortsübliche Grundsicherung bestimmt werden. Dies
soll an einem Beispiel erläutert werden:
 
Für die Stadt Bochum ergibt sich folgende Berechnung für eine alleinstehende Person:
Es  wären  der  Regelsatz  und die  Kosten  der  Unterkunft  zzgl.  Heiz-  und Warmwasser-
kosten zu bestimmen. Hinsichtlich des Regelsatzes ist die Angelegenheit relativ einfach;
er beträgt seit dem 01.01.2018 € 416,00 für eine alleinstehende Person.
 
Bei den Kosten der Unterkunft ist dies nicht mehr so einfach, da z. B. die Stadt Bochum
ein 91-seitiges Kompendium geschrieben hat, aus dem sich ergibt, welche Kosten an-
zuerkennen sind. Hier wird ausgeführt (Stand 15.09.2016), dass bei einer Person von
einer  Mietobergrenze  in  Höhe  von  €  268,50  netto  und  brutto,  also  einschl.  der  kalten
Betriebskosten, von € 364,50 auszugehen ist.
 
Dies setzt voraus, dass die Regelungen zur Übernahme der Kosten der Unterkunft tat-
sächlich  gerichtssicher  sind,  was  sie  im  Hinblick  auf  die  Stadt  Bochum  nicht  sind.  Es
liegen diverse Verfahren beim Sozialgericht Dortmund vor, in denen es hoch streitig ist,
welche Kosten der Unterkunft zugrunde zu legen sind.
 
Weiterhin  wären  noch  die  Kosten  der  Heizung  zu  addieren.  Hier  befindet  sich  in  den
Ausführungen  der  Stadt  Bochum  unter  der  Überschrift  "Änderung  der  Nichtprüfungs-
grenze durch Erscheinen eines neuen bundesweiten Heizspiegels zum 01.07.2016" der
Hinweis, dass bei bestimmten Preisen die Angemessenheit der Heizkosten nicht geprüft werden muss. Diese beträgt bei Heizöl € 19,20 pro qm und Jahr, bei Erdgas € 16,30 pro
qm und Jahr und bei Fernwärme und anderen Energieträgern € 23,00 pro qm und Jahr.
Selbst  wenn  man  von  dem  günstigeren  Wert  von  €  16,30  pro  qm  und  Jahr  ausgeht,
ergibt sich ein Wert von € 67,92 für 50 qm monatlich, mithin also schon ein Wert von €
848,42 jährlich. Hierauf wäre im Hinblick auf Warmwasser ein Zuschlag vorzunehmen,
da bei Erdgas häufig Gasetagenheizungen vorliegen, die auch die Warmwasserversor-
gung übernehmen. Man läge also in etwa bei knapp € 950,00, wenn man berücksichtigt,
dass auf den errechneten Wert 10 % aufzurechnen sind.
 
Die Rentenversicherungen müssten für jeden Ort diese Berechnung durchführen und da
die KdU-Regelungen in jeder Stadt unterschiedlich sind, müssten die Rentenversiche-
rungen ganze Heerscharen von Personen einstellen, die diese Berechnungen durchfüh-
ren.
 
Vor dem Hintergrund, dass der Bund seine Kosten gerne dadurch senkt, indem er diese
den Ländern auferlegt, wäre es auch möglich, dass er die Kommunen verpflichtet, diese
Berechnungen anzustellen.
 
Egal für welche Lösung sich letztendlich die Regierung entscheiden würde, in jedem Fall
wäre es ein verwaltungstechnischer Irrsinn, solche Berechnungen anstellen zu wollen.
Der Weg kann allenfalls sein, von der Regelung der Wohngeldtabelle nach § 12 Wohn-
geldgesetz  auszugehen,  hier  einen  entsprechenden  Sicherheitswert  von  10  %  aufzu-
rechnen wie es auch das BSG verlangt und dann die weiteren 10 % aufzurechnen. Alles
andere wäre verwaltungstechnischer Irrsinn.
 
Die Politiker wären gut beraten, bevor sie irgendwelche heiße Luftnummern in die Welt
setzen, zunächst einmal ihre Ideen auf die Umsetzbarkeit zu überprüfen.
 
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Ansprechpartner für Rückfragen:
Anton Hillebrand, Telefon 0176 90792578
 
17.01.2018
 
Sozialberatung Ruhr e. V.
Am Bergbaumuseum 37
44791 Bochum