PRESSEMITTEILUNG

 

 

Immer mehr sind nur mit Hartz IV selbstständig

 

Kommentar zum Artikel auf der Wirtschaftsseite der WAZ vom 15.06.2011

 

 

Verschiedenen Medien war zu entnehmen, dass die Bundesagentur für Arbeit sich darüber be­schwert, dass immer mehr Selbstständige aufstockende Leistungen gemäß SGB II beziehen. So wurde für Nordrhein-Westfalen eine Zunahme der Leistungsbezieher von Dezember 2007 (13.974) auf Februar 2011 (22.817) beklagt. Diese Klage ist scheinheilig und nur Ausdruck da­von, dass eine Schikane, die das damalige Arbeitsministerium sich ausgedacht hat, nicht funkti­oniert hat sondern nach hinten losgegangen ist.

 

Bis Ende 2007 wurde bei Selbstständigen unter Bezugnahme auf § 15 SGB IV als Einkommen angesetzt was sich aus dem Steuerbescheid ergab. Grundlage für die Einkommensberechnung war also der Steuerbescheid. Damals wurde seitens des Arbeitsministeriums und auch der Bun­desagentur für Arbeit behauptet, dass Selbstständige sich durch die Wahl geschickter Steuerbe­rater arm rechnen. Daraufhin wurde die Arbeitslosengeld II-Verordnung am 17.12.2007 erlas­sen. In dieser Verordnung wurde in § 3 Abs. 1 geregelt, dass nicht mehr auf das steuerpflichtige Einkommen abzustellen ist sondern von den Betriebseinnahmen auszugehen ist. In § 3 Abs. 1 Satz 2 ALG-VO wurden dann die Betriebseinnahmen definiert als diejenigen Einnahmen, die während des Bewilligungszeitraums tatsächlich zufließen. In der Folge gab es dann erhebliche Probleme mit den ARGEn dahingehend, dass Geldzuflüsse unter Umständen nicht angesetzt werden können, weil diese dazu dienen, z. B. Ware einzukaufen, die dann weiterverkauft wer­den soll. Weiterhin wurde den ARGEn die Schätzmöglichkeit des § 3 Abs. 3 Satz 2 ALG-VO eröffnet, mit demdie ARGEn völlig willkürlich Erhöhungen der Einnahmen vorgenommen haben mit der Begründung, die tatsächlich angegebenen Einnahmen seien zu niedrig.

 

Das Bundesministerium hat insofern einvölliges Chaos verursacht, dasdann auf dem Rücken der Selbstständigen ausgetragen wurde.

 

Der Gesetzgeber ist aufgerufen, wieder zur alten Regelung dahingehend zurückzukehren, dass Einnahmen dasjenige sind, was das Finanzamt als steuerpflichtiges Einkommen ansetzt. Alles andere führt nur zu Chaos und Schikane.

 

 

17.06.2011

 

Sozialberatung Ruhr e. V.

Am Bergbaumuseum 37

44791 Bochum

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