(30.01.2019)

PRESSEMITTEILUNG
 
 
"Ich finde keine neue Wohnung"
 
 
So  oder  ähnlich  hört  man  es  nicht  nur,  aber  auch  bei  der  Sozialberatung  Ruhr  e.  V.,
wenn Leute gezwungen werden, sich eine neue Wohnung zu suchen, da die alte an-
geblich zu teuer ist.
 
In Bochum gibt es hier eine besonders verschärfte Situation zu Lasten von Personen,
die Leistungen gemäß SGB II (Hartz IV) oder SGB XII beziehen. Für eine Person wer-
den aktuell € 373,90 als Bruttokaltmiete seitens des Jobcenters bzw. der Stadt Bochum
akzeptiert (KdU-Richtlinie der Stadt Bochum T 35 / V 22 Anhang 2 – Stand: 04/2018,
Seite  2).  Dies  führt  zu  einem Wert  von  €  7,48  pro  qm  und  Monat  einschl.  sämtlicher
kalten Nebenkosten (brutto kalt).
 
Ausweislich  des  Betriebskostenspiegels  2016  muss  für  die  kalten  Betriebskosten  von
einem Wert in Höhe von € 2,25 ausgegangen werden, sodass hier eine Nettokaltmiete
von € 5,23 pro qm und Monat zugrunde gelegt worden ist. Die Betriebskosten für die
Jahre  2017  bzw.  2018  liegen  aktuell  noch  nicht  vor,  aber  diese  sind  nicht  gesunken
sondern gestiegen.
 
Ausweislich  des  aktuellen  Mietspiegels  für  den  Gültigkeitszeitraum  01.01.2019  bis
31.12.2020 findet sich unter der Rubrik "8. Die Mietpreistabelle" kein Wert von € 5,23
oder weniger mehr.
 
Dies bedeutet im Ergebnis, dass bereits im Bestand keinerlei Wohnungen mehr verfüg-
bar sind, die noch zu einem Nettokaltmietzins von € 5,23 pro qm und Monat verfügbar
sind.  Dies  gilt  insbesondere  dann,  wenn  eine Wohnung  neu  vermietet  wird,  da  erfah-
rungsgemäß die neue Miete deutlich oberhalb des Mietspiegels liegt.
 
Nach diesseitiger Auffassung ist daraus abzuleiten, dass die von der Stadt Bochum er-
mittelten Werte  für  KdU,  wie  bereits  auch  schon  in  den  Ausschusssitzungen  kritisiert,
völlig irreal sind und einfach nicht mehr dem Marktpreis entsprechen. Die anerkannten
Mieten müssen um mindestens € 1,00 pro qm und Monat erhöht werden, da die Masse
der in Bochum verfügbaren Wohnungen aus der Baualtersklasse 1930 – 1989 stammt
und einen Wert bis 50 qm von € 6,05 ausweist. Im Übrigen sind auch die Betriebskosten
gestiegen, sodass € 1,00 pro qm durchaus angemessen ist. Es muss für Bezieher von
Leistungen nach SGB II oder SGB XII möglich sein, mit den dort akzeptierten Preisen Weiterhin muss  Schluss  sein mit  den  Rechentricks  der  rot-grünen  Stadtregierung  und
Verwaltung zu Lasten der armen Bevölkerungsteile.
 
 
Ansprechpartner für Rückfragen:
Anton Hillebrand, Telefon 0176 90792578
 
30.01.2019
Sozialberatung Ruhr e. V.
Am Bergbaumuseum 37
44791 Bochum
 

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