Sozialberatung Ruhr e. V.
PRESSEMITTEILUNG
Die Corona-Pandemie
Und warum es besser ist, auch unter Corona-Zeiten nicht arm zu sein
April/Mai 2020: Deutschland ächzt unter Corona-Maßnahmen. Schulen und Kinderta-
gesstätten sind geschlossen, Museumsbesuche und öffentliche Veranstaltungen sind
nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Restaurantbesuche, Treffen mit Freunden
und Bekannten in Gaststätten fallen weitestgehend aus. Diese Maßnahmen treffen alle,
unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. So jedenfalls wird es von der Poli-
tik suggeriert. Insofern müsse man sich primär darauf konzentrieren, dass bis zum An-
tritt des Sommerurlaubs wieder "normale" Verhältnisse eintreten, sodass die Menschen
in Urlaub fahren können und die Normalität wieder hergestellt ist.
Insofern könnte der Eindruck entstehen, Corona sei der große Gleichmacher.
Dies ist jedoch falsch.
Haushalte, die von SGB II, SGB III oder SGB XII leben müssen, sind besonders stark
von der Corona-Pandemie betroffen. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Haushalte
mit Kindern handelt, da bei diesen dann die Verköstigung in der Kita bzw. in der Schule
wegfällt. Ebenfalls fällt in weiten Bereichen die Versorgung mit Lebensmitteln über die
Tafeln weg.
Aufgrund der sehr restriktiven Vorgehensweise der Kommunen bei der Bestimmung der
gerade noch angemessenen Unterkunftskosten wohnen diese Haushalte meistens in
relativ beengten Verhältnissen, was die Möglichkeit zum Streit und zum Stress deutlich
erhöht.
Ferner muss berücksichtigt werden, dass eine gewisse Stresskompensation durch den
Partner bzw. die Partnerin erfolgen könnte. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass knapp
die Hälfte aller Grundsicherungsempfängerinnen und –empfänger ohne Partner bzw.
Partnerin leben.
Weiterhin sind Grundsicherungsempfänger häufiger krank als Menschen, die in wirt-
schaftlich besseren Verhältnissen leben.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Menschen in der Grundsicherung von der Corona-
Pandemie deutlich ärger betroffen sind als Menschen in besseren wirtschaftlichen
Verhältnissen. Dies betrifft sowohl die technische Ausstattung des Haushalts als auch
die Wohnungsgröße als auch die Integration in soziale Strukturen (Kollegen, Vereine
etc.).
Die Politik hat auf diese aufgeworfenen Fragen keinerlei Antworten gegeben. Wir för-
dern mit einem beispiellosen finanziellen Engagement Firmen und schützen deren An-
teilseigner vor dem Verfall ihres Vermögens. Zugleich werden die Banken geschützt, die
diesen Firmen Darlehen gewährt haben.
Nicht geschützt gegen die Folgen der Corona-Pandemie sind die Armen. Um dies we-
nigstens ein wenig auszugleichen halten wir eine Erhöhung sowohl der akzeptierten
Kosten der Unterkunft je nach Ort um mindestens 10 % und darüber hinaus eine Erhö-
hung der Regelleistung auf mindestens € 600,00 für notwendig.
Wenn weltweit Menschen auf die Straße gehen unter dem Motto "Black lives matter" so
schließen wir uns dieser Aussage an. Genauso richtig ist es allerdings, dass auch das
Leben armer Menschen zählt.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Anton Hillebrand, Telefon 0176 90792578
24.06.2020
Sozialberatung Ruhr e. V.
Am Bergbaumuseum 37
44791 Bochum

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