(18.08.2020)

 

PRESSEMITTEILUNG
Jobcenter muss mehr zahlen
Im September und Oktober 2020 wird ein Kinderbonus in Höhe von € 200 bzw. € 100
gezahlt. Im Falle des Getrenntlebens und der Leistung durch Unterhaltsverpflichtete
können diese die Hälfte des Betrages, also € 100 bzw. € 50, von ihrer Unterhaltsleistung
abziehen.
Die Unterhaltsverpflichteten wird es freuen, aber die Leistungsbescheide, die die allein-
erziehenden Personen im Hartz IV-Bezug erhalten, dürften dies im Regelfall noch nicht
berücksichtigt haben. Es kommt insofern zu entsprechend reduzierten Beträgen, die zur
Verfügung stehen.
Unabhängig davon, dass nach diesseitiger Auffassung die Jobcenter bzw. Sozialämter
die Beträge von Amts wegen aufstocken müssten (§ 48 SGB X), ist es empfehlenswert,
die eingegangenen Zahlungen und die Bescheide sorgfältig zu prüfen. Im Ergebnis
heißt dies: Im September 2020 müssen real € 200 und im Oktober € 100 mehr zur Ver-
fügung stehen.

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