PRESSEMITTEILUNG
Überprüfungsanträge stellen!
Und zwar sofort!
Viele ARGen in der Bundesrepublik, z. B. in Bochum, haben bis zum 27.02.2008 bei den Heiz-
kostenabrechnungen 18 % für Warmwasser abgezogen. Ein solcher Abzug ist rechtswidrig, hat
das Bundessozialgericht entschieden. In der Folgezeit haben die meisten ARGEn ihr Verhalten
umgestellt. Streitig war, ob für den Zeitraum vor dem 27.02.2008 ebenfalls Nachzahlungen ver-
langt werden konnten. Unter dem 01.06.2010 hatte der 4. Senat (B 4 AS 78/09 R) entschieden,
dass  die  entsprechenden  Überprüfungsanträge  gem.  §  44  SGB  X  auch  für  den  Zeitraum  vor
dem 27.02.2008 gelten.
Bei Vorhalt gegenüber verschiedenen ARGEn in unserem Einzugsbereich wurde immer wieder
auf das anhängige Verfahren beim 14. Senat zum Az. B 14 AS 61/09 R verwiesen und deswe-
gen sähe man sich außerstande, die Angelegenheit abschließend zu entscheiden. Das vorge-
nannte Verfahren ist durch Verhandlung vom 15.12.2010 beendet worden und der 14. Senat hat
sich  zutreffenderweise  der  Rechtsauffassung  des  4.  Senats  angeschlossen.  Im  Ergebnis  be-
deutet dies, dass Überprüfungsanträge für die volle Dauer, nämlich vier Jahre, gestellt werden
können.
Die Anträge müssen allerdings sofort gestellt werden, da zu befürchten ist, dass ab dem
01.01.2011 eine Verkürzung der Überprüfungsfrist von vier auf ein Jahr erfolgt.
Wer jetzt nicht schnell handelt, verliert u. U. Geld!!!
19.12.2010

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