Bundeskabinett beschließt Möglichkeit von Pauschalregelung für Unterkunft und
Heizkosten
Sozialberatung Ruhr hält dies für inakzeptabel
Das  Bundeskabinett  hat  beschlossen,  dass  die  Städte  und  Gemeinden  die  Unterkunftskosten
pauschalisieren dürfen. Hierdurch besteht die Gefahr, dass es einen bundesweiten Flickentep-
pich an Regelungen hinsichtlich der Unterkunfts- und Heizkosten geben wird. „Klamme Gemein-
den werden tendenziell nicht mehr die Beträge übernehmen, die tatsächlich gezahlt werden. Es
droht eine Ghettoisierung von Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Da
helfen dann auch keine Bildungspakete für Kinder mehr, hier werden sehenden Auges Slums
konstruiert“, so der erste Vorsitzende der Sozialberatung Ruhr, Anton Hillebrand. Aufgrund der
im  Bundesgebiet  völlig  unterschiedlichen  Bedingungen  auf den Wohnungsmärkten  wird  es  zu
einer massiven Welle an Widersprüchen und danach sozialgerichtlichen Verfahren kommen.
Die  Sozialberatung  Ruhr  e.  V.  warnt  dringend  vor  Leistungskürzungen  im  Bereich  der  Unter-
kunfts- und Heizkosten, unabhängig davon, ob sie als Pauschale oder Oberwert in kommunalen
Satzungen geregelt sind. Es muss dabei bleiben, dass die tatsächlichen Kosten zu übernehmen
sind  soweit  diese  nicht  überzogen  sind.  Hierzu  gehören  nach  unserer  Auffassung  auch  die
Kosten des Warmwassers und der Gesetzgeber wäre gut beraten gewesen, Hartz IV entspre-
chend zu ändern.
20.10.2010

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